1. Geltung der Allgemeinen Kauf- und Lieferbedingungen
Sämtliche Vertragsabschlüsse der RWM Schlafsysteme GmbH erfolgen aufgrund nachstehender allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer Unternehmer werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Zustandekommen von Verträgen/ Auftragsbestätigung
Verträge mit der RWM Schlafsysteme GmbH kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
3. Mustervorlagen, Werte, Analysedaten
Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Serienmäßig hergestellte Artikel werden nach Muster verkauft. Handelsübliche Farb- und Musterabweichungen bei Textilien bleiben vorbehalten.
Werte und Analysedaten in Angeboten und Werbematerialien sind nur als ungefähre Annäherungswerte zu betrachten.
4. Kauf auf Probe
Vertraglich vereinbarte Lieferungen zum Kauf auf Probe sind innerhalb von 10 Tagen auf Billigung zu prüfen. Erklärt der Käufer nicht innerhalb von 10 Tagen ab Übergabe der Sache, dass der die Sache nicht kauft (Missbilligung), so ist der Vertrag abgeschlossen. Die Sache ist im Fall des Nichtzustandekommens des Kaufes vom Käufer kostenfrei zurück zu senden.
5. Preiserhöhungen
Bei Preiserhöhungen im Fall von Dauerschuldverhältnissen oder bei einer Vereinbarung, wonach Waren innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss zu liefern sind, ist RWM berechtigt, den Preis zu berechnen, der zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich ist. Sind die Erstehungskosten für RWM in diesen Fällen höher als 10 %, gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, so ist RWM berechtigt, den Preis um den Prozentsatz der Erhöhung der Erstehungskosten zu erhöhen, um den sich die Erstehungskosten vermehrt haben. Preisangaben von RWM sind im Zweifel Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu zu setzen ist.
6. Transportkostenzuschlag/Mahnkosten
Kleinbestellungen werden per Paketdienst versandt. Für derartige Paketlieferungen wird ein Transportkostenzuschlag von € 12,50 zusätzlichen berechnet. Reguläre Bestellungen werden per Spedition versendet. Bei regulären Bestellungen bis zu einem Wahrenwert von € 1500,00 wird eine Frachtpauschale von € 40,00 zusätzlich berechnet.
Für erste Mahnungen wird eine Mahnkostenpauschale von 5 € erhoben, es sei denn, dass bereits auf Grund eines Verzuges höherer Schaden geltend gemacht werden kann.
7. Gefahrübergang, Versand und Transport
Ware, die auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort von RWM versandt wird, wird auf Gefahr des Bestellers versandt. Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers. Rücksendungen, über die mit RWM keine vorherige Rücksprache stattgefunden hat, werden von RWM nicht entgegengenommen. Die Kosten von Rücksendungen werden vom Besteller getragen. Dies gilt nicht soweit im Rahmen der Sachmängelgewährleistung die Kosten von RWM zu tragen sind.
8. Einlagerungen
Einlagerung von Waren, die auf Wunsch des Käufers, durch Verzug des Käufers, oder unberechtigte oder unverlangte Rücksendung oder Übersendung erfolgen muss, erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers oder Einsenders. Lieferfristen sind als unverbindliche Annäherungsfristen zu verstehen, sofern die Leistung nicht fix vereinbart ist.
9. Zahlungsbedingungen
Entgeltforderungen sind, wenn sie nicht 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bezahlt werden, mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, soweit nicht aus anderem Rechtsgrund ein höherer Zins verlangt werden kann oder ein Zahlungsziel bestimmt wurde. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, vom Tag der Lieferung gerechnet, gewährt RWM Schlafsysteme 2 % Skonto auf den Nettowarenwert.
10. Gewährleistung
Soweit nicht durch RWM eine Garantie gemäß den gesonderten Garantiebestimmungen übernommenen wurde, ist die Gewährleistung von RWM insgesamt oder bezüglich einzelner Teile zunächst auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Dem Käufer bleibt vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten. Nacherfüllungskosten, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitsmaterialkosten trägt bei der Nacherfüllung RWM. Offensichtliche Mängel sind binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen zu rügen. Die Frist beginnt mit der Ablieferung und endet mit der Absendung der Anzeige. Offensichtliche Mängel die nicht in der vorgeschriebenen Form gerügt werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, da der Mangel als genehmigt gilt.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur endgültigen Bezahlung der Ware bleibt die Ware Eigentum von RWM Schlafsysteme GmbH.
Der Käufer ist verpflichtet die Ware für RWM Schlafsysteme GmbH unter deutlicher Kennzeichnung des Eigentums aufzubewahren. Der durch Weiterveräußerung erlangte Erlös wird zur Sicherheit an RWM Schlafsysteme abgetreten. Soweit die von RWM gelieferte Ware weiter verarbeitet wird, findet die Verarbeitung für RWM Schlafsysteme GmbH statt.
12. Garantiebestimmungen
Die Garantiebestimmungen unterliegen den gesonderten Vereinbarungen, die hierfür bereit gehalten werden.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für Lieferungen und Zahlungen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der RWM Schlafsysteme GmbH, Johann-G.-Gutenberg-Str. 37, 82140 Olching.
14. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung gegen Forderungen der RWM Schlafsysteme GmbH ist nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
15. Verschulden
RWM haftet nicht für Schäden, die durch leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von RWM Schlafsysteme GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne vorstehende Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind in diesen Fällen verpflichtet, eine Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.